Verkehrsunfälle Passieren!

Verkehrsunfälle passieren, jeden Tag, hundertfach. Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 2,6 Millionen erfasste Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Dabei wurden fast 400.000 Menschen verletzt, über 3.000 starben. Die häufigsten Fehler unterlaufen Verkehrsteilnehmern beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren, gefolgt von Vorfahrtsfehlern, der nicht Einhaltung des gebotenen Abstandes, nicht angepasster Geschwindigkeit bis hin zu fehlerhaftem Überholen und Alkoholeinfluss (Quelle: Statistisches Bundesamt – Destatis). Dabei verunglückten im Jahr 2018 mehr männliche (56,2%) als weibliche (43,8%) Verkehrsteilnehmer.

Tatsache aber bleibt, dass jeder jederzeit unverschuldet Beteiligter eines Verkehrsunfalles werden kann. Was Sie in einem solchen Fall tun sollten, wollen wir Ihnen hier kurz erläutern. Wir hoffen, dass Sie unsere Informationen niemals benötigen. Wenn aber doch, freuen wir uns, wenn wir Ihnen behilflich sein können.

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Bestimmung Ihres Schadens, die Empfehlung von für Ihren Schaden geeigneten Sachverständigen und Werkstätten ist unsere tägliche Aufgabe. Die Anwälte und Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Stuckmann begleiten Sie ab dem Moment, wenn es geknallt hat bis zu dem Moment, wenn Sie Ihr Auto repariert wieder in Empfang nehmen. Durch ein ausgebautes Netzwerk mit Sachverständigen und Werkstätten, in Gelsenkirchen und darüber hinaus, sorgen wir für eine zügige Abwicklung Ihres Schadens. Wenn es Ihre Zeit nicht zulässt und alle notwenigen Informationen vorliegen, können wir die Abwicklung auch vollständig elektronisch für Sie durchführen.

Was passiert mit meinem Führerschein?

Der Führerschein oder besser die Fahrerlaubnis bedeutet für jeden Fahrzeugführer eine erhebliche Freiheit. Für viele ist die Fahrerlaubnis darüber hinaus notwendiger Bestandteil ihrer Arbeit – ob Pendler oder Berufskraftfahrer, ohne Führerschein drohen erhebliche Einwirkungen auf unser Leben.

Die Entziehung des Führerscheins oder präzise die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen. Dies kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens als Nebenfolge der Fall sein, wenn das vorwerfbare Verhalten im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat steht (z.B. Trunkenheitsfahrt o.ä.).

Daneben kann die Führerscheinstelle die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen (z.B. als Folge einer Fahrt unter Betäubungsmitteln ohne strafrechtliche Sanktionierung oder bei einer Anzahl von 8 Punkten oder mehr im Fahreignungsregister).

Das bedeutet, dass man nichts mehr zu befürchten hat, nur weil man im Strafverfahren „glimpflich“ davon gekommen ist. Auch in Verwaltungsverfahren ist es daher sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn man zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht geeignet erscheint. Für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren kann dann eine Sperrfrist zu Widererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.

Dies gilt es zu vermeiden. Es ist ratsam in diesen Verfahren einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Unsere Anwälte können Sie bei drohender Fahrerlaubnisentziehung beraten und begleiten.

Rufen Sie uns für eine erste unverbindliche kostenlose Einschätzung unter 0209 92355 11 an.

Rufen Sie uns für eine erste unverbindliche kostenlose Einschätzung unter 0209 92355 11 an.

Der Führerschein oder besser die Fahrerlaubnis bedeutet für jeden Fahrzeugführer eine erhebliche Freiheit. Für viele ist die Fahrerlaubnis darüber hinaus notwendiger Bestandteil ihrer Arbeit – ob Pendler oder Berufskraftfahrer, ohne Führerschein drohen erhebliche Einwirkungen auf unser Leben.

Die Entziehung des Führerscheins oder präzise die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen. Dies kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens als Nebenfolge der Fall sein, wenn das vorwerfbare Verhalten im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat steht (z.B. Trunkenheitsfahrt o.ä.).

Daneben kann die Führerscheinstelle die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen (z.B. als Folge einer Fahrt unter Betäubungsmitteln ohne strafrechtliche Sanktionierung oder bei einer Anzahl von 8 Punkten oder mehr im Fahreignungsregister).

Das bedeutet, dass man nichts mehr zu befürchten hat, nur weil man im Strafverfahren „glimpflich“ davon gekommen ist. Auch in Verwaltungsverfahren ist es daher sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn man zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht geeignet erscheint. Für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren kann dann eine Sperrfrist zu Widererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.

Dies gilt es zu vermeiden. Es ist ratsam in diesen Verfahren einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Unsere Anwälte können Sie bei drohender Fahrerlaubnisentziehung beraten und begleiten.

Ihr Rechtsanwalt in Gelsenkirchen

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